Trinkgeld versteuern in der Gastronomie
November 22, 2025
Trinkgeld versteuern in der Gastronomie – was ist steuerfrei, was nicht?
Trinkgeld gehört zum Alltag in der Gastronomie: Gäste bedanken sich für guten Service, lassen ein paar Euro extra da – und für viele Mitarbeitende ist das ein wichtiger Teil des Einkommens. Doch immer wieder taucht die Frage auf: Muss man Trinkgeld in der Gastronomie versteuern? Die Antwort ist: Es kommt darauf an, wer das Trinkgeld bekommt und wie es gezahlt wird.
Damit du keinen Ärger mit Finanzamt oder Lohnabrechnung bekommst, lohnt sich ein genauer Blick auf die Regeln. In diesem Artikel erfährst du verständlich, wann Trinkgeld steuerfrei ist, welche Unterschiede es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt und wie du mit Trinkgeldkasse, Sammeltrinkgeld & Co. richtig umgehst.
Was zählt überhaupt als Trinkgeld?
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Gastes, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag geleistet wird. Entscheidend ist, dass der Gast es aus eigenem Antrieb gibt und damit eine persönliche Leistung – zum Beispiel guten Service – honorieren möchte. Klassisch ist das Geld, das direkt der Servicekraft in die Hand gedrückt wird oder auf dem Tisch liegen bleibt.
Davon zu unterscheiden sind Servicepauschalen oder „Bedienungsgelder“, die automatisch auf der Rechnung stehen. Diese sind kein echtes Trinkgeld, sondern Teil des Umsatzes des Betriebs. Sie müssen normal versteuert und in der Kasse erfasst werden. Trinkgeld im steuerlichen Sinn ist also immer freiwillig, zusätzlich und persönlich gemeint.
Wann ist Trinkgeld für Mitarbeitende steuerfrei?
Für Arbeitnehmer in der Gastronomie ist Trinkgeld in vielen Fällen steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass das Trinkgeld direkt vom Gast an den Mitarbeiter gezahlt wird – zum Beispiel in bar oder über eine Kartenbuchung, die eindeutig einem Mitarbeiter zugeordnet wird. Dieses sogenannte „echte Trinkgeld“ muss der Arbeitgeber nicht über die Lohnabrechnung versteuern.
Das bedeutet: Die Servicekraft darf dieses Trinkgeld grundsätzlich behalten, ohne darauf Einkommensteuer zahlen zu müssen. Auch Sozialabgaben fallen darauf in der Regel nicht an, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem sollten Mitarbeitende im Hinterkopf behalten, dass sehr hohe Trinkgelder in Einzelfällen kritisch hinterfragt werden können – etwa bei besonderen Konstellationen.
Wie sieht es mit Trinkgeld für den Arbeitgeber oder das Unternehmen aus?
Erhält der Arbeitgeber Trinkgeld – also das Unternehmen, der Inhaber oder die GmbH –, sieht die Sache anders aus. Wird das Trinkgeld zunächst vom Betrieb vereinnahmt, gehört es zum steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Es muss dann ganz normal in der Buchhaltung erfasst und versteuert werden, wie andere Umsätze auch.
Verteilt der Arbeitgeber dieses Geld später an das Team weiter, kann es als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Das heißt: Es wird über die Lohnabrechnung versteuert und ist nicht mehr steuerfreies Trinkgeld im eigentlichen Sinne. Genau deshalb ist es wichtig, wie Trinkgeld organisatorisch im Betrieb gehandhabt wird und wer rechtlich als Empfänger gilt.
Sammeltrinkgeld und Trinkgeldkasse: Wie ist das steuerlich?
In vielen Gastronomiebetrieben gibt es eine Trinkgeldkasse oder es wird Sammeltrinkgeld verteilt. Gäste werfen Geld in eine Box, und am Ende des Tages oder Monats wird es im Team aufgeteilt. Steuerlich ist das oft ein Graubereich, der sauber organisiert werden sollte. Grundsatz: Je näher das Trinkgeld „gefühlt“ direkt beim Mitarbeiter bleibt, desto eher ist es steuerfrei.
In der Praxis achten viele Betriebe darauf, dass Sammeltrinkgelder nicht als Einnahmen des Unternehmens verbucht werden, sondern als gemeinsames Trinkgeld der Mitarbeitenden gelten. Die Aufteilung kann zum Beispiel nach Stunden, Position oder Teamvereinbarung erfolgen. Kommt das Sammeltrinkgeld aber offiziell über die Firma, kann es als Arbeitslohn gelten – dann wäre es lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Trinkgeld bei Kartenzahlung: Besonderheiten in der Praxis
Immer mehr Gäste zahlen mit Karte und geben das Trinkgeld über das Kartenterminal. Hier stellt sich die Frage: Ist das noch steuerfreies Trinkgeld? Grundsätzlich kann auch Kartentrinkgeld steuerfrei sein, wenn klar erkennbar ist, dass es für den Mitarbeiter bestimmt ist und der Betrieb es nur „durchleitet“.
In der Praxis wird das Trinkgeld oft über die Tagesabrechnung erfasst und später an die Mitarbeitenden ausgezahlt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber das Kartentrinkgeld nicht als eigenen Umsatz verbucht, sondern getrennt behandelt. Erfolgt die Auszahlung über die Lohnabrechnung und wird als regulärer Lohn behandelt, verliert es in der Regel den Charakter des steuerfreien Trinkgelds.
Dokumentation und Transparenz im Betrieb
Auch wenn echtes Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei ist, lohnt sich eine klare, interne Regelung im Betrieb. Wer bekommt Trinkgeld, wie wird Sammeltrinkgeld verteilt, was passiert bei Kartenzahlung? Solche Punkte sollten im Team besprochen und idealerweise schriftlich festgehalten werden. Das schafft Transparenz und verhindert Streit.
Für Arbeitgeber ist es außerdem sinnvoll, mit Steuerberater oder Lohnbüro zu klären, wie Trinkgeld technisch in Kasse und Abrechnung abgebildet wird. Je sauberer hier gearbeitet wird, desto geringer ist das Risiko von Rückfragen bei einer Betriebsprüfung. Für Mitarbeitende ist wichtig zu wissen, wie ihr Trinkgeld im Betrieb behandelt wird – direkt, über Kasse oder Lohnabrechnung.
Typische Fehler rund ums Trinkgeld versteuern
Ein häufiger Fehler ist, Servicepauschalen als Trinkgeld zu behandeln. Steht der Zuschlag fest auf der Rechnung, gehört er zum Umsatz und ist nicht steuerfrei. Ein anderer Fehler: Trinkgelder werden erst als Betriebseinnahmen verbucht und dann als Lohn ausgeschüttet – dadurch verlieren sie den Status als steuerfreies Trinkgeld und erhöhen die Lohnnebenkosten.
Auch intransparentes Handling von Sammeltrinkgeldern kann problematisch werden, wenn bei Prüfungen unklar ist, wem das Geld rechtlich zugerechnet werden muss. Grundsatz: Je klarer der Weg des Trinkgeldes vom Gast zum Mitarbeiter ist, desto besser. Offene Kommunikation und einfache, nachvollziehbare Regeln sind hier die besten Werkzeuge.
Fazit: Trinkgeld versteuern in der Gastronomie
Trinkgeld versteuern in der Gastronomie ist weniger kompliziert, als es auf den ersten Blick wirkt – wenn man die Grundprinzipien kennt. Echte Trinkgelder, die Gäste freiwillig und direkt an Mitarbeitende zahlen, sind in der Regel steuerfrei. Sobald jedoch der Betrieb als Empfänger auftritt oder Trinkgeld über die Lohnabrechnung läuft, kann es steuer- und abgabenpflichtig werden.
Für Gastronomiebetriebe lohnt es sich, klare Strukturen für Trinkgeldkasse, Sammeltrinkgeld und Kartenzahlungen zu schaffen. Mitarbeitende sollten wissen, wie mit ihrem Trinkgeld umgegangen wird und wann es steuerfrei bleibt. Bei Unsicherheiten ist der Gang zur Steuerberatung sinnvoll – damit Dankbarkeit der Gäste nicht zur steuerlichen Stolperfalle wird.
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