Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie
Dezember 28, 2025
Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie – Regeln, Pflichten und Besonderheiten
Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie bildet die rechtliche Grundlage für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten von Mitarbeitenden. Gerade in einer Branche mit langen Öffnungszeiten, Wochenendarbeit und Schichtbetrieb ist das Gesetz von zentraler Bedeutung. Wer die Regeln nicht kennt oder missachtet, riskiert Bußgelder, Konflikte mit Mitarbeitenden und Probleme bei Kontrollen.
Für Gastronomiebetriebe ist es daher wichtig, das Arbeitszeitgesetz nicht nur formal zu erfüllen, sondern im Alltag korrekt umzusetzen. Viele Sonderregelungen betreffen speziell die Gastronomie und unterscheiden sich von klassischen Büroberufen. Dieser Artikel erklärt verständlich, was das Arbeitszeitgesetz vorgibt und worauf Gastronomen besonders achten müssen.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie?
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wie lange Mitarbeitende täglich und wöchentlich arbeiten dürfen. Grundsätzlich beträgt die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Tag. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
In der Gastronomie ist diese Flexibilität besonders wichtig, da Stoßzeiten häufig längere Schichten erfordern. Trotzdem darf die gesetzliche Grenze nicht dauerhaft überschritten werden. Eine saubere Dokumentation der Arbeitszeiten ist daher unverzichtbar.
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten
Die reguläre Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche. Diese ergibt sich aus sechs Werktagen mit jeweils acht Stunden Arbeitszeit. Auch Samstage zählen im Arbeitszeitgesetz als Werktage.
In gastronomischen Betrieben kommt es häufig zu unregelmäßigen Arbeitszeiten. Wichtig ist, dass längere Schichten an einzelnen Tagen durch kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen ausgeglichen werden. Nur so bleibt der Betrieb rechtssicher.
Pausenregelungen in der Gastronomie
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausen verbindlich vor. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause eingelegt werden. Ab neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben.
Diese Pausen dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. In der Gastronomie ist es wichtig, Pausen realistisch einzuplanen und nicht nur theoretisch zu gewähren. Pausen, die nicht genommen werden können, gelten rechtlich als nicht existent.
Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Diese Regel gilt auch in der Gastronomie und darf nicht dauerhaft verkürzt werden. Sie dient dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden.
In Ausnahmefällen kann die Ruhezeit verkürzt werden, wenn sie später ausgeglichen wird. Gerade bei Spät- und Frühschichten ist eine sorgfältige Planung notwendig. Fehler bei Ruhezeiten gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Kontrollen.
Sonn- und Feiertagsarbeit in der Gastronomie
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Sonn- und Feiertagsarbeit ausdrücklich für gastronomische Betriebe. Restaurants, Cafés und Hotels dürfen daher an diesen Tagen regulär öffnen. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechender Ausgleich für die Mitarbeitenden.
Wer an einem Sonntag arbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit gilt ein Ausgleich innerhalb von acht Wochen. Diese Regelung ist verpflichtend und unabhängig von Zuschlägen einzuhalten.
Besonderheiten bei Nachtarbeit und Schichtbetrieb
Nachtarbeit liegt vor, wenn Mitarbeitende regelmäßig zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeiten. In der Gastronomie betrifft das vor allem Bars, Clubs und Hotelbetriebe. Nachtarbeit unterliegt besonderen Schutzvorschriften, etwa in Bezug auf Gesundheit und Ausgleich.
Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessene Zuschläge oder zusätzliche freie Tage. Zudem müssen Nachtarbeitende regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden. Diese Pflichten werden in der Praxis häufig unterschätzt.
Fazit zum Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie
Das Arbeitszeitgesetz in der Gastronomie schafft klare Regeln für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhephasen. Auch wenn der Arbeitsalltag flexibel und dynamisch ist, müssen diese Vorgaben konsequent eingehalten werden. Nur so lassen sich rechtliche Risiken und gesundheitliche Belastungen vermeiden.
Gastronomiebetriebe profitieren von klaren Dienstplänen, sauberer Zeiterfassung und transparenter Kommunikation. Wer das Arbeitszeitgesetz ernst nimmt, stärkt sein Team und sorgt für einen stabilen Betrieb. Damit wird das Gesetz nicht zur Hürde, sondern zur Grundlage fairer Arbeitsbedingungen.
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