Feiertagszuschlag in der Gastronomie
August 1, 2025
Feiertagszuschlag in der Gastronomie – Regeln, Höhe und faire Umsetzung
Feiertage gehören in der Gastronomie zu den wichtigsten und oft umsatzstärksten Tagen des Jahres. Für Mitarbeitende bedeutet das jedoch, an Tagen zu arbeiten, an denen viele andere frei haben und Zeit mit ihren Familien verbringen. Genau hier spielt der Feiertagszuschlag eine wichtige Rolle, denn er soll diese besondere Belastung ausgleichen und eine faire Vergütung sicherstellen. In der Praxis herrscht allerdings häufig Unsicherheit, wie dieser Zuschlag geregelt ist und welche Rechte und Pflichten bestehen.
Für Gastronomiebetriebe ist es daher entscheidend, sich mit den gesetzlichen Grundlagen auszukennen und gleichzeitig attraktive Bedingungen zu schaffen. Nur so lassen sich motivierte Teams aufbauen, die auch an Feiertagen zuverlässig arbeiten. Der folgende Artikel erklärt umfassend, was der Feiertagszuschlag ist, wann er gezahlt werden muss und warum seine Gestaltung ein wichtiger Faktor im modernen Personalmanagement ist.
Was ist der Feiertagszuschlag und warum wird er gezahlt?
Der Feiertagszuschlag ist ein zusätzlicher Lohnaufschlag für Arbeitsstunden, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet werden. Er dient dazu, den besonderen Charakter dieser Tage zu berücksichtigen, denn Feiertage haben in vielen Kulturen und Familien eine hohe Bedeutung. Wer an solchen Tagen arbeitet, verzichtet auf wertvolle Freizeit und persönliche Rituale, was durch den Zuschlag ausgeglichen wird. In der Gastronomie ist diese Regelung besonders relevant, da Feiertage oftmals stark frequentiert sind.
Der Zuschlag wird zusätzlich zum normalen Stundenlohn gezahlt und richtet sich nach den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben. Mitarbeitende in Service, Küche oder Bar profitieren gleichermaßen, da alle Tätigkeiten gleichwertig betrachtet werden. Gäste nehmen diese interne Struktur meist nicht wahr, doch sie ist ein wichtiger Bestandteil fairer Arbeitsbedingungen. Der Feiertagszuschlag trägt damit wesentlich zur Wertschätzung und Motivation des Teams bei.
Ist der Feiertagszuschlag gesetzlich verpflichtend?
Im Gegensatz zum Sonntagszuschlag ist der Feiertagszuschlag in Deutschland tatsächlich gesetzlich verankert. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten sollen, außer in bestimmten Branchen wie der Gastronomie. Wird dennoch gearbeitet, müssen Betriebe Ausgleich schaffen – und das entweder in Form eines Ersatzruhetags oder durch eine angemessene Vergütung. Viele Tarifverträge regeln zusätzlich explizit, dass ein Zuschlag gezahlt werden muss.
In der Gastronomie wird deshalb üblicherweise eine Kombination aus Zuschlag und Ersatzruhetag gewährt. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass Mitarbeitende sowohl finanziell als auch zeitlich entlastet werden. Besonders in Betrieben ohne Tarifbindung sollten vertragliche Regelungen klar formuliert sein, damit keine Unsicherheiten entstehen. Transparenz schafft Vertrauen und verhindert Missverständnisse, die zu Unzufriedenheit führen könnten.
Wie hoch ist der Feiertagszuschlag in der Gastronomie?
Für Feiertagszuschläge existieren in Deutschland keine einheitlichen gesetzlichen Prozentsätze. In vielen Gastronomiebetrieben sind jedoch Zuschläge zwischen 50 und 150 Prozent des regulären Stundenlohns üblich. Der genaue Satz hängt vom Standort, von der Unternehmensgröße und von tariflichen Vereinbarungen ab. Besonders an bedeutenden Feiertagen wie Weihnachten können die Zuschläge deutlich höher ausfallen, was den großen Einsatz der Mitarbeitenden widerspiegelt.
Wichtig ist, dass der Zuschlag transparent definiert und schriftlich festgehalten wird. Mitarbeitende müssen klar erkennen können, wie ihre Arbeitsstunden vergütet werden und welche Feiertage als zuschlagsberechtigt gelten. Diese Klarheit trägt wesentlich zur Motivation bei und verhindert Diskussionen im Nachhinein. Ein Betrieb, der seine Zuwendungen nachvollziehbar gestaltet, wird als fairer Arbeitgeber wahrgenommen.
Ersatzruhetag versus Zuschlag: Was gilt in der Praxis?
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass jeder Mitarbeitende, der an einem Feiertag arbeitet, einen Ersatzruhetag erhalten muss. Dieser zusätzliche freie Tag ist verpflichtend und kann nicht durch Geld ersetzt werden. Viele Gastronomiebetriebe geben diesen Ruhetag automatisch in der folgenden Woche, um das Arbeitszeitmodell stabil zu halten. Auch für das Team ist diese Form der Entlastung spürbar und fördert die Erholung.
Zusätzlich zum Ersatzruhetag kann ein Zuschlag gezahlt werden, was in der Gastronomie sehr verbreitet ist. Dadurch entsteht eine faire Kombination aus zeitlichem und finanziellem Ausgleich. Beide Komponenten stärken das Wohlbefinden des Personals und sorgen dafür, dass Feiertagsdienste besser angenommen werden. Das Zusammenspiel dieser beiden Elemente macht eine moderne und mitarbeiterorientierte Personalstrategie aus.
Steuerliche Behandlung von Feiertagszuschlägen
Ein großer Vorteil für Mitarbeitende ist, dass Feiertagszuschläge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können. Die Steuerfreiheit greift, wenn der Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird und bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Dadurch kommt der Zuschlag ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an, was ihn zu einem wichtigen Instrument der Wertschätzung macht. Besonders an teuren Feiertagen kann dies einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, die steuerlichen Regeln exakt einzuhalten und alle Zahlungen sauber zu dokumentieren. Fehlerhafte Zuordnungen können dazu führen, dass der Zuschlag steuerpflichtig wird und Nachzahlungen entstehen. Eine enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Lohnbüro oder Steuerberater schafft hier Sicherheit. Wenn die Grundlagen stimmen, profitieren beide Seiten von den steuerlichen Vorteilen.
Warum der Feiertagszuschlag ein Wettbewerbsvorteil ist
In Zeiten von Fachkräftemangel entscheidet nicht nur das Grundgehalt über die Attraktivität eines Arbeitsplatzes. Mitarbeitende achten zunehmend darauf, wie fair und transparent ein Unternehmen besondere Belastungen vergütet. Ein gut gestalteter Feiertagszuschlag zeigt Wertschätzung und stärkt die Bindung an den Betrieb. Zufriedene Mitarbeitende bleiben länger und schaffen ein stabiles Arbeitsumfeld.
Darüber hinaus hilft ein attraktiver Zuschlag dabei, Feiertagsschichten verlässlich zu besetzen. Wenn Mitarbeitende wissen, dass ihr Einsatz überdurchschnittlich honoriert wird, steigt die Bereitschaft, an diesen Tagen zu arbeiten. Das sorgt für reibungslosere Abläufe und stärkt die Leistungsfähigkeit des gesamten Teams. Langfristig profitieren somit sowohl Gäste als auch Betriebe.
Fazit: Feiertagszuschlag in der Gastronomie
Der Feiertagszuschlag ist ein zentraler Bestandteil fairer Arbeitsbedingungen in der Gastronomie. Er sorgt für Ausgleich an besonderen Tagen und stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden. Obwohl die Höhe nicht gesetzlich festgelegt ist, hat sich ein klares Zuschlagssystem branchenweit etabliert. In Kombination mit dem vorgeschriebenen Ersatzruhetag entsteht ein gerechtes und modernes Vergütungsmodell.
Für Gastronomiebetriebe lohnt es sich, Feiertagsregelungen durchdacht, klar und transparent zu gestalten. Eine saubere Lohnstruktur, gute Kommunikation und flexible Planung schaffen ein stabiles und motiviertes Team. Wer Mitarbeitenden an Feiertagen Wertschätzung zeigt, profitiert langfristig von Loyalität, Qualität und einem starken Arbeitgeberimage.
Ähnliche Blog-Beiträge
Du hast Fragen?
Wir nehmen uns gerne die Zeit und beraten dich, passend zu deinem Vorhaben.